Die Aufnahme des Sportbetriebs ist nur zulässig, wenn:
- das Rahmenhygienekonzept „Sport“ des bayrischen Staatsministerium des Inneren
- das Hygieneschutzkonzept des TSV Übersee
- die Vorgaben der jeweiligen Fachverbändeund
- die Vorgaben der lokalen Behörden (Landkreis, Gemeinde)eingehalten werden.
Alle TrainerInnen, ÜbungsleiterInnen und SportlerInnen informieren sich vor Wiederaufnahme des Sportbetriebs über die oben genannten Vorschriften. Für die Umsetzung der Vorgaben sind die TrainerInnen und ÜbungsleiterInnen verantwortlich. Dieses Hygienekonzept hat Gültigkeit bis weitere Öffnungsschritte durch die zuständigen Behörden bekanntgegeben werden
Der TSV Übersee hält sich an die Musterhygienekonzepte und Handlungsempfehlungen des BLSV, diese sind einzuhalten.
Sie können nachgelesen werden unter www.blsv.de/coronavirus
Ab 6.11.21 gelten die folgenden Regeln:

PS: Ab dem 11.11.2021 gilt für Kinder ab dem 12. Lebensjahr bei der Sportausübung die 2G – Regel nicht. Es reicht der Nachweis eines Tests aus der Schule.
Ulrich Genghammer / Vorsitzender